Beweissicherung

Im Vorfeld von Baumaßnahmen fertigt das IFG Ingenieurbüro für Geotechnik Bestandsdokumentationen der vorhandenen Bausubstanz an. Diese Beweissicherungen besitzen den Status eines Privatgutachtens und dienen als Grundlage für die Abwehr oder Durchsetzung von Schadenseratzansprüchen.

  • Gutachten im Auftrage von Besitzern bestehender Gebäude: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Baufirmen oder Bauherren des Nachbargrundstückes
  • Gutachten im Auftrage von Baufirmen oder Bauauftraggebern: Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche der von der Baumaßnahme betroffenen Besitzer von Gebäuden

Die Erfassung der vorhandenen Bausubstanz erfolgt durch:

  • Begehung der Gebäude von innen und außen
  • Erfassung vorhandener Bauschäden (z.B. Risse, Feuchtigkeit)
  • Analyse von Schadensmechanismen in Auswertung der vorhandenen Schadensbilder
  • Anfertigung einer tabellarischen Schadensbeschreibung und einer Fotodokumentation
  • Anfertigen photogrammetrischer Meßfotos der Fassade
  • Nullmessung des Gebäudes an Höhenmeßpunkten (Präzisionsnivellement)

Donnerstag, 16. Februar 2006